Warum die AVV-Nummer beim Mieten eines Containers so wichtig ist und was das für Ihr Bauprojekt bedeutet
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie einen Container für eine Renovierung, einen Abbruch oder eine Entrümpelung bestellen, taucht spätestens auf dem Lieferschein eine sechsstellige Zahl auf: die AVV-Nummer. Sie identifiziert die Abfallart, die in Ihrem Container landet, und ist für jede Entsorgungsfahrt in Deutschland verpflichtend.
Die gute Nachricht: Den passenden Code wählt in der Regel der Containerdienst für Sie aus, sobald Sie das Material angeben.
Trotzdem lohnt es sich, einmal zu verstehen, was hinter dieser Nummer steckt. Denn sie hat vier ganz konkrete Folgen für Ihren Auftrag, vom Preis bis zur Recyclingquote.

Worum geht es bei der AVV-Nummer überhaupt?
Die AVV-Nummer ist ein sechsstelliger Code, der jede Abfallart in der EU eindeutig identifiziert. Festgelegt ist sie in der Abfallverzeichnis-Verordnung, die in Deutschland seit 2002 gilt.
Sortenreiner Bauschutt aus Beton, Ziegeln und Fliesen läuft zum Beispiel unter 17 01 07, klassischer Mischabfall aus Bau- und Abbrucharbeiten bekommt die Nummer 17 09 04.
Sortenreines Holz wird unter 17 02 01 deklariert, Sperrmüll aus dem Haushalt unter 20 03 07, Erdaushub unter 17 05 04.
Insgesamt umfasst das Abfallverzeichnis rund 800 Codes, von denen für Privatkunden und kleine Handwerksbetriebe aber nur eine Handvoll wirklich relevant ist. Wer tiefer einsteigen möchte, findet in unserem Ratgeber AVV-Nummer einfach erklärt den vollständigen Aufbau und die wichtigsten Code-Gruppen.
Sie selbst müssen die Nummer nicht kennen oder eintragen. Im Bestellprozess geben Sie an, welches Material entsorgt werden soll, und der Containerdienst ordnet den passenden AVV-Code zu. Worauf es bei Ihnen ankommt, ist die korrekte Beschreibung des Abfalls.
Genau hier entscheidet sich nämlich, was die folgenden vier Punkte für Ihren Auftrag bedeuten.
Konsequenz 1:
Die AVV-Nummer entscheidet, was Ihr Container kostet
Saubere Trennung bedeutet einen niedrigeren Preis
Der gleiche Container in 5 Kubikmetern kostet in Deutschland etwa 180 bis 250 Euro für reinen Bauschutt (AVV 17 01 07), aber rund 350 bis 500 Euro für Mischabfall (AVV 17 09 04). Die genauen Preise sind regional unterschiedlich, die Größenordnung stimmt aber durchgehend.
Der Grund ist einfach: Sortenreiner Bauschutt lässt sich direkt zu Recyclingbaustoff aufbereiten. Mischabfall muss dagegen in einer Sortieranlage aufwendig getrennt werden, der Rest geht in die Verbrennung. Diese Mehrarbeit zahlen Sie am Ende über den Containerpreis.
Wenn Sie schon vor der Bestellung sauber trennen, also Bauschutt von Holz und Holz von Sperrmüll, sparen Sie bares Geld. Bei größeren Mengen ist es oft günstiger, zwei kleinere Container für unterschiedliche Materialien zu bestellen, als alles in einen großen Mischabfallcontainer zu werfen. Faustregel: Sobald mehr als rund 10 Prozent Fremdmaterial in einem Bauschuttcontainer landen, lohnt sich die Trennung praktisch immer.

Eine falsche Materialangabe führt zur Nachberechnung
Der Containerdienst verlässt sich auf das, was Sie im Bestellformular angeben. Stellt sich beim Entladen heraus, dass der tatsächliche Inhalt nicht zur gewählten AVV-Nummer passt, wird der Container neu deklariert. Aus dem günstigen Bauschuttcontainer wird dann ein teurer Mischabfallcontainer, weil ein paar Holzlatten oder Tapetenreste mit drin lagen.
Üblich sind Aufpreise von etwa 50 bis 150 Euro pro Tonne, je nachdem, wie schwer und wie verunreinigt der Inhalt ist.
Wie sich die AVV-Nummer im Detail auf den Containerpreis auswirkt, haben wir im Beitrag so beeinflusst die AVV-Nummer den Containerpreis aufgeschlüsselt.

Konsequenz 2:
Ohne korrekte Nummer wird der Container nicht angenommen
Jede Entsorgungsanlage in Deutschland prüft den Lieferschein und gleicht den AVV-Code mit dem tatsächlichen Inhalt ab. Stimmt das nicht überein, hat der Containerdienst drei Optionen, und keine davon ist günstig.
Erstens: Der Inhalt wird auf Kosten des Auftraggebers nachsortiert.
Zweitens: Der Container wird als höher klassifizierter Abfall entsorgt, was den Preis vervielfachen kann.
Drittens: Der Container kommt zurück, das Material muss neu sortiert und ein zweites Mal abgeholt werden.
Ein klassisches Beispiel sind Asbest-Wellplatten, die jemand als ganz normalen Bauschutt deklariert. Sobald die Anlage Asbest erkennt, ist Schluss. Ähnliche Situationen können mit Baustyropor, Dachpappe oder Gips auftreten.
Der Container wird abgewiesen, das Material müssen als Sondermüll entsorgt werden, und dafür gibt es eigene Container, eigene AVV-Codes (zum Beispiel 17 06 05* für asbesthaltige Baustoffe) und deutlich höhere Preise.
Konsequenz 3:
Falsche Angaben können ein Bußgeld kosten
Die falsche Deklaration von Abfällen ist nach § 69 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eine Ordnungswidrigkeit. Wer haftet, ist klar geregelt: in der Regel der Auftraggeber, also Sie als Besteller, nicht der Containerdienst.
Bei Privatpersonen bewegen sich die Bußgelder meist im Bereich von etwa 50 bis 500 Euro, wenn beispielsweise Sperrmüll oder Restmüll in einem Bauschuttcontainer landet. Bei Gewerbekunden kann es deutlich teurer werden. Theoretisch sind bis zu 100.000 Euro möglich, etwa wenn gefährliche Abfälle ohne Sondermüll-Deklaration entsorgt werden und dadurch Umweltschäden drohen.
In der Praxis spielen solche Bußgelder für Privatkunden allerdings kaum eine Rolle, solange das Material gegenüber dem Containerdienst korrekt angegeben wird.
Riskant wird es vor allem dann, wenn Stoffe wie Asbest, Farben oder Sondermüll heimlich im Container landen, ohne dass der Containerdienst informiert wurde. Welche Strafen bei einer falschen AVV-Nummer im Detail drohen, haben wir in unserem Ratgeber Strafen bei falscher AVV-Nummer zusammengestellt.

Konsequenz 4:
Die Recyclingquote hängt an Ihrer AVV-Nummer
Was viele unterschätzen: Die offizielle Recyclingstatistik der Kreislaufwirtschaft basiert auf den AVV-Codes der Lieferscheine. Was als 17 01 07 (sortenreiner Bauschutt) ankommt, fließt in die Recyclingquote ein. Was als 17 09 04 (Mischabfall) deklariert ist, geht überwiegend in die thermische Verwertung, also Verbrennung.
Konkret: Eine Tonne sauber sortierter Bauschutt ist zu rund 90 Prozent recyclingfähig und wird zu Recyclingbaustoff für den Straßen- und Hochbau verarbeitet. Die gleiche Tonne, fälschlich als Mischabfall deklariert oder einfach gemischt befüllt, landet meist komplett in der Verbrennung. Recyclingquote: praktisch null. Wer es genau wissen möchte, findet aktuelle Zahlen zur Bauabfallverwertung beim Umweltbundesamt.
Die AVV-Nummer ist also nicht nur ein Verwaltungsdetail, sondern ein direkter Hebel für den Recyclingerfolg. Wer sortiert, hilft also nicht nur dem eigenen Geldbeutel, sondern auch der Quote. Mineralische Bauabfälle gehören in Deutschland mit Abstand zur größten Abfallfraktion. Jedes Prozent mehr Recyclingquote bedeutet hier mehrere Hunderttausend Tonnen weniger Verbrennung pro Jahr.

So übernimmt der Containerdienst die AVV-Nummer für Sie
Wie schon im Intro erwähnt: Sie müssen die sechsstellige Nummer nicht selbst kennen. Bei einem seriösen Containerdienst fragt das Bestellformular einfach nach dem Material, also Bauschutt, Mischabfall, Holz oder Sperrmüll. Den richtigen AVV-Code ordnet das System automatisch zu und trägt ihn auf den Lieferschein für die Entsorgungsanlage ein.
Damit Sie keine teuren Mischabfall-Aufpreise riskieren, sollten allerdings drei Punkte vor der Bestellung sitzen:
Material so sortenrein wie möglich trennen, vor allem Bauschutt von Holz und Verpackungen.
Bei unklaren Materialien wie Dämmstoffen, Asbest oder Farbresten vorher beim Containerdienst nachfragen, statt einfach zu schätzen.
Bei mehreren Abfallarten lieber zwei kleinere Container statt einen großen Mischabfallcontainer bestellen, weil zwei sortenreine Ladungen oft zusammen günstiger sind.
Die wichtigsten AVV-Nummern im Überblick
| Abfallart | AVV-Nummer | Beschreibung |
|---|---|---|
| Bauschutt (rein) | 17 01 07 | Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Keramik ohne gefährliche Stoffe |
| Bauschutt mit Verunreinigungen | 17 09 04 | Gemischte Bau- und Abbruchabfälle ohne gefährliche Stoffe |
| Erdaushub | 17 05 04 | Boden und Steine ohne gefährliche Stoffe |
| Straßenaufbruch | 17 03 02 | Bitumengemische ohne Teer |
| Sperrmüll | 20 03 07 | Sperrige Abfälle aus Haushalten |
| Altholz A I–A III | 17 02 01 | Holz ohne gefährliche Stoffe |
| Altholz A IV | 17 02 04* – gefährlicher Abfall | Holz, das mit gefährlichen Stoffen behandelt wurde |
| Grüngut / Gartenabfall | 20 02 01 | Biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle |
| Altpapier / Pappe | 20 01 01 | Papier und Karton |
| Metallabfälle | 17 04 05 | Eisen und Stahl |
17 02 04* Das Sternchen (*) kennzeichnet nach AVV einen gefährlichen Abfall – diese Fraktionen unterliegen besonderen Entsorgungs- und Nachweispflichten.
Häufige Fragen zur AVV-Nummer beim Container
Nein, in der Regel nicht. Sie geben dem Containerdienst lediglich an, welches Material entsorgt werden soll. Den passenden AVV-Code wählt der Containerdienst aus und trägt ihn auf den Lieferschein ein. Auf dem Dokument, das Sie bei Abholung erhalten, steht die Nummer dann zur Information.
Stellt sich beim Entladen heraus, dass der Inhalt nicht zur gewählten AVV-Nummer passt, wird umdeklariert. In dem Fall zahlen Sie einen Aufpreis pro Tonne. Solange keine gefährlichen Abfälle mit darin sind, bleibt es bei einer Nachberechnung, ein Bußgeldverfahren droht in der Regel nicht.
Ja. Jeder Container, also jeder Lieferschein, läuft unter genau einem AVV-Code. Wenn Sie Bauschutt und Sperrmüll im Wechsel entsorgen möchten, brauchen Sie entweder zwei Container mit unterschiedlichen Codes oder einen Mischabfallcontainer mit dem entsprechend höheren Preis. Bei mehreren Lieferungen nacheinander wählt der Containerdienst für jeden Auftrag den passenden Code.
Grundsätzlich haftet der Abfallerzeuger, also Sie als Besteller. In der Praxis verlässt sich der Containerdienst aber auf Ihre Materialangaben im Bestellformular. Solange Sie ehrlich angeben, was in den Container kommt, übernimmt der Containerdienst die korrekte Zuordnung. Stimmt die Materialangabe nicht, geht das auf Ihre Kappe, nicht auf die des Anbieters.
Vor dem Abtransport ja, einfach beim Containerdienst Bescheid geben, dann wird der Code umgebucht. Nach dem Abtransport ist eine echte Korrektur kaum noch möglich, weil der Lieferschein dann schon bei der Entsorgungsanlage liegt. Eine spätere Anpassung läuft praktisch immer als Umdeklaration mit Aufpreis.
Fazit: Die AVV-Nummer ist mehr als ein Pflichtfeld
Drei Dinge sollten Sie aus diesem Ratgeber mitnehmen: Die AVV-Nummer entscheidet über den Containerpreis, sie kann den Container an der Entsorgungsanlage stoppen, und sie wirkt sich auf die Recyclingquote des entsorgten Materials aus.
Den Code selbst wählt in der Regel der Containerdienst für Sie aus, Ihre Aufgabe ist es, das Material korrekt zu beschreiben und im Idealfall sortenrein zu trennen.
Wer im Zweifel kurz beim Containerdienst nachfragt, hat den Rest der Arbeit bereits abgegeben.
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